Medizinische Hauskrankenpflege:
Die Kasse gewährt, wenn dadurch eine ansonsten erforderliche Anstaltspflege entbehrlich wird, über ärztliche Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht medizinische Hauskrankenpflege. Diese
Leistung wird durch diplomiertes Krankenpflegepersonal erbracht. Verträge zur direkten Abrechnung mit der Kasse, damit zum kostenlosen Bezug dieser Leistung, bestehen mit allen Gesundheits- und
Sozialsprengeln Tirols.
Gewährt wird medizinische Hauskrankenpflege, so lange es erforderlich ist, längstens jedoch für vier Wochen. Bei medizinischer Notwendigkeit ist eine Verlängerung nach Genehmigung durch den
Ärztlichen Dienst der Krankenkasse möglich.
Unbezahlbar ist die Hand, die hilft, wenn man Sie braucht.
"Unbekannt"
Pflegeaufsicht
Christine Plangger
immer erreichbar unter
0676/848536107
Geschäftsführerin
Hildegard Exenberger
erreichbar zu den
Bürozeiten
05375/29897
0676/848536509
Fax: 05375/29897-97
E-Mail:
info@sgs-koessen-schwendt.at